Eine anonyme Geburt läuft wie eine normale klinische Geburt ab. Die schwangere Frau bringt ihr Kind unter medizinischer Betreuung und psychologischer Begleitung in einem Krankenhaus zur Welt. Namen oder andere persönliche Daten müssen jedoch nicht bekannt gegeben werden. Die Frau wird unter einem selbst gewählten erfundenen Namen registriert. Es müssen auch keinerlei Formalitäten erfüllt werden. Die Versorgung der Mutter ist auch nach der Entbindung gewährleistet.
Die werdende Mutter kann sich schon vor der Geburt in einem Krankenhaus, das die Möglichkeit der anonymen Geburt anbietet, für die Entbindung anmelden. Auch Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen können anonym und kostenlos in Anspruch genommen werden. Nach der Geburt hat die Frau noch etwas Bedenkzeit. Dabei kann sie sich überlegen, ob sie das Kind doch behalten möchte und aus der Anonymität tritt oder ob sie das Krankenhaus ohne das Kind verlässt.
Hinweis
Rechtlich sind Frauen im Rahmen der anonymen Geburt geschützt und bleiben es ein Leben lang. Dieser Schutz ist nicht gegeben, wenn Betroffene ihr Neugeborenes aufgrund ihrer Ausnahmesituation irgendwo ablegen. Dies gilt auch dann, wenn Betroffene dies in der Hoffnung tun, dass es von jemandem gefunden wird. Man spricht hier von der sogenannten „Kindsweglegung“. Diese ist strafbar.
Was passiert nach einer anonymen Geburt?
Nach der Geburt übernimmt vorerst der Kinder- und Jugendhilfeträger die Fürsorge für das Kind und übermittelt es an Pflege- bzw. Adoptiveltern. Die Entscheidung, das Kind anonym zur Welt zu bringen, bedeutet auch gleichzeitig eine Freigabe zur Adoption.
Die Mutter hat dennoch sechs Monate Zeit, die Freigabe zur Adoption wieder rückgängig zu machen (ABGB § 181). Dafür muss sie sich beim Kinder- und Jugendhilfeträger melden und ihren bei der Geburt frei gewählten Namen, den Geburtsort und das Geburtsdatum des Kindes bekanntgeben. In diesem Fall wird die anonyme Geburt wie eine normale Geburt angesehen. Hat sich die Frau dazu entschlossen, anonym zu bleiben, wird das Kind endgültig zur Adoption freigegeben.