Treten erste Anzeichen für die bevorstehende Geburt auf, ist es Zeit, die Hebamme zu verständigen. Nachdem die Hebamme die Anzeichen abgeklärt hat, kommt sie zum Geburtsort. Um sicherzugehen, dass die Geburt normal verläuft, untersucht sie die werdende Mutter in regelmäßigen Abständen. Die Hebamme bringt im Normalfall Geräte zur Überwachung und eventuellen Sauerstoffversorgung des Neugeborenen mit. Auch diverse Hilfsmittel für die Geburt können bei einer Hausgeburt angewandt werden, wie z.B. ein Pezziball, ein Gebärhocker oder das Entspannen in der Badewanne.
Schmerzlindernde Maßnahmen, die nur von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden dürfen, wie eine Periduralanästhesie, PDA, sind bei einer Hausgeburt nicht möglich.
Komplikationen während der Hausgeburt
Treten während der Geburt Komplikationen auf, die eine ärztliche Betreuung notwendig machen, muss eine Ärztin oder ein Arzt hinzugezogen werden. Ein Wechsel in ein Krankenhaus kann jederzeit notwendig werden. Allerdings benötigt die Verlegung in ein Krankenhaus Zeit, die für die optimale Notfallversorgung fehlt.
Gründe für einen Spitalstransfer sind u.a.:
- Bedarf an Schmerzmedikation (als häufigster Grund für einen Transfer),
- auffällige kindliche Herzfrequenz,
- Fieber oder Infektion der Mutter,
- Färbung des Stuhls des Kindes, der sich während der Schwangerschaft ansammelt (Kindspech/Mekonium),
- Hypertonie,
- Präeklampsie,
- Blutungen.
In Österreich müssen durchschnittlich 19 von 100 der geplanten Hausgeburten abgebrochen, Erstgebärende müssen in über 30 % der Fälle unter der Geburt in ein Spital verlegt werden. Fachleute empfehlen werdenden Müttern, sich trotz gewählter Hausgeburt in einem nahen gelegenen Krankenhaus zur Geburt anzumelden. Sollten bei der Hausgeburt Komplikationen auftreten, liegen dort bereits alle Unterlagen vor. Idealerweise sollte das Ersatzkrankenhaus eine geburtshilfliche Versorgung rund um die Uhr bieten und innerhalb von 15 Minuten vom Wohnort entfernt sein.
Hinweis
Gynäkologische Fachgesellschaften, z.B. die österreichische oder deutsche Fachgesellschaft für Frauenheilkunde (OEGGG, DGGGG), lehnen Hausgeburten als nicht ausreichend sicher ab. Notfallbehandlungen sind in der Hausgeburtshilfe unzureichend möglich, Überwachungsmethoden des ungeborenen und des geborenen Kindes sind unzureichend, es gibt eine hohe Verlegungsquote unter der Geburt in ein Spital, und es existiert – anders als im Krankenhaus – keine ausreichende Qualitätssicherung der Hausgeburten.
Wie erfolgt die Hebammenbetreuung bei einer Hausgeburt?
Bei einer Hausgeburt wird die werdende Mutter zusätzlich zu den vorgesehenen Eltern-Kind-Untersuchungen bereits während der Schwangerschaft umfassend von einer Hebamme betreut. Es wird empfohlen, sich schon früh – spätestens bis zur 20. Schwangerschaftswoche – eine geeignete Hebamme zu suchen.
Das erste Gespräch mit der Hebamme dient dem Kennenlernen und der allgemeinen Information rund um das Thema Hausgeburt. Die Hebamme klärt über die mit der Hausgeburtshilfe assoziierten Risiken einer Geburt auf. Bei den Hausbesuchen informiert sich die Hebamme vor Ort über die räumlichen Gegebenheiten und bespricht mit der schwangeren Frau, was für die Hausgeburt vorbereitet werden muss. Durch die regelmäßigen Hausbesuche kann die Hebamme den Verlauf der Schwangerschaft beobachten.
Die Hebamme informiert die werdende Mutter über:
- Voraussetzungen, die für eien Hausgeburt notwendig sind,
- Leistungen im Rahmen der Hebammenbetreuung,
- Ablauf einer Hausgeburt,
- Betreuung von Mutter & Baby nach der Geburt,
- Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden.
Die Schwangere sollte im Vorfeld auch ihre Frauenärztin oder ihren Frauenarzt zurate ziehen und den möglichen Wunsch nach einer Hausgeburt individuell besprechen.
Wie erfolgt die Betreuung von Mutter und Kind nach der Hausgeburt?
Nach der Geburt untersucht die Hebamme das Neugeborene und trägt die ersten Untersuchungsergebnisse in den Eltern-Kind-Pass ein. Eine im Klinikalltag verpflichtende Bestimmung des Blutsauerstoffgehaltes des Kindes nach der Geburt kann im Gegensatz zur Spitalsgeburt nicht durchgeführt werden.
Ist während der Geburt ein Dammschnitt erforderlich gewesen oder ist ein Dammriss entstanden, wird die Hebamme diesen – je nach Schweregrad – nähen. Besonders bei komplizierteren Verletzungen benötigt es einen in der chirurgischen Nahttechnik versierten Arzt oder eine Ärztin.
Die Hebamme bleibt noch etwa drei Stunden nach der Geburt bei Mutter und Kind, um Nachblutungen zu kontrollieren und sicherzugehen, dass Mutter und Kind wohlauf sind.
Auch während der Zeit des Wochenbettes werden Mutter und Kind von der Hebamme betreut. In den ersten fünf Tagen nach der Geburt ist ein Hausbesuch täglich vorgesehen, bis zur achten Lebenswoche des Kindes sieben weitere. Diese Leistungen gelten sowohl nach einer Hausgeburt als auch nach einer Geburt im Krankenhaus. Die Hebamme überprüft, ob sich die Gebärmutter zurückgebildet hat, kontrolliert den Wochenfluss und steht für sämtliche Fragen rund um Stillen, Brustpflege und die Versorgung des Neugeborenen zur Verfügung. Bereits während des Wochenbetts kann mit der Rückbildungsgymnastik begonnen werden.
Die Hebamme zeigt erste Übungen zur Stärkung des Beckenbodens und zur Rückbildung der Gebärmutter. Mehr zum Thema: Sport nach der Geburt.