Willkommen in der Gemeinde Steeg im Tiroler Lechtal​

Kommunalsteuer

Zuständig

 Höhe: 

3 % der Bemessungsgrundlage (Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in Steeg gelegenen Betriebsstätten gewährt worden sind)

 Freigrenze: 

Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht  €  1.460,- wird von ihr € 1.095,-- abgezogen.

 Fälligkeit: 

Die selbst errechnete Steuer ist monatlich bis zum 15.des Folgemonats zu entrichten.

 Jahreserklärung: 

Einbringung bis 15.März des Folgejahres oder binnen einem Monat nach Aufgabe der Betriebsstätte.