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Grundsteuer B

Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)

500 v.H.des vom Finanzamt festgesetzten Messbetrages

      

 Zeitliche Grundsteuerbefreiung   (Grundsteuerbefreiungsgesetz 1987, LGBl.Nr.64)

Für Neu-, Zu-, Auf-, Um- und Einbauten sowie für Verbesserungsmaßnahmen in Bauten wird auf Antrag eine tw. Befreiung von der Grundsteuer gewährt. Befreit werden Gebäude oder Gebäudeteile durch die Wohnungen mit einer Nutzfläche von höchstens 150 m² geschaffen werden sowie Gebäude oder Gebäudeteile, die ständig gewerblichen Zwecken dienen.

Erforderlich ist ein diesbezügliches Ansuchen sowie das Formular BG 30 des Finanzamtes Reutte

Der Befreiungszeitraum beträgt für Wohnungen 20 Jahre und 15 Jahre für gewerbliche Zwecke.